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Nilkreuzfahrt
Nilkreuzfahrten gehören zu den wichtigen touristischen Produkten in Ägypten. Eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes ermöglicht kostenfreie Stornierung einer Nilkreuzfahrt wegen der aktuellen Unruhen.

Reisewarnung Auswärtiges Amt Ägypten

(Aktuelle Nachrichten)

Andauernde Demonstrationen und Unruhen in Ägypten haben Auswirkungen auf den Tourismus in Ägypten. Das Auswärtige Amt hat bereits vor fast einem Monaten eine Teilreisewarung ausgegeben, die gezielt auch Nilkreuzfahrten benennt. Nilkreuzfahrten können kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Situation in Ägypten

Für Ägypten ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig. Millionen von Sonnenhungrigen zieht es in jedem Jahr überwiegend an die Strände vom Roten Meer. Eine sechstausend Jahre alte Kultur lockt an den Nil – zu Nilkreuzfahrten mit Ausflügen zu Pyramiden und uralten Tempeln. Allein aus Deutschland waren 2012 über 1,2 Millionen Urlauber in Ägypten – nur aus Russland kamen mehr Besucher. Und das trotz nach der Revolution regierenden Islamisten.

Das Land Ägypten befindet sich in einem politischen Umbruch: Im Arabischen Frühling wurde zunächst ein von Militärs gestützter Diktator Mubarak vom Volkszorn vertrieben, dann ein neuer Präsident gewählt. Am 03.07.2013 wurde Präsident Mursi wieder vom ägyptischen Militär für abgesetzt erklärt, die Verfassung außer Kraft gesetzt und Verfassungsgerichtspräsident Adli Mansur übergangsweise mit der Staatsführung beauftragt. In den großen Städten – vorwiegend Kairo und Alexandria – finden regelmäßig Großdemonstrationen statt, die manchmal auch gewalttätig werden. Das ägyptische Militär hat weitgehend auch die Polizeifunktionen übernommen und agiert ohne demokratisches Mandat gegen die Demonstranten.

Teilreisewarnung für Ägypten vom 14.07.2013

Am 14.07.2013 hat das Auswärtige Amt eine „Teilreisewarnung“ für Ägypten ausgegeben, die heute noch anhält:

„Von Reisen nach Ägypten, insbesondere in das Nildelta, auf den Sinai sowie in das ägyptisch-libysche Grenzgebiet, wird in der aktuellen Lage vor dem Hintergrund der sehr unbeständigen Sicherheitslage dringend abgeraten. Dies gilt auch für die Touristenzentren in Oberägypten (Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten). Das gilt derzeit nicht für Reisen in die Touristengebiete am Roten Meer auf der Festlandseite Ägyptens und auf dem Sinai im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba, die Auswirkungen der Sicherheitslage im restlichen Ägypten auf die Touristengebiete sind jedoch nicht absehbar. Reisende werden daher gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/AegyptenSicherheit_node.html)

Die Reisewarnung bezieht sich nur auf das Nildelta und den Sinai und wird weiter für Oberägypten und Nilkreuzfahrten konkretisiert.

Nicht betroffen von der Reisewarnung sind die Touristengebiete am Roten Meer. Weil die Warnung für Reisen nach Ägypten nur für Teile des Landes gilt, ist es eine „Teilreisewarnung“.

Was bedeutet eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bedeutet kein Verbot von Reisen in die entsprechende Region – in diesem Fall nach Ägypten. Sie hat aber große Auswirkungen auf die rechtliche Situation von Pauschalreisen zum betreffenden Zeitpunkt: Bei gebuchten Pauschalreisen in ein Krisengebiet gehen deutsche Gerichte regelmäßig davon aus, dass sie vom Kunden storniert werden können. Eine Kündigung eines Reisevertrags zwischen dem Urlauber und einem Reiseveranstalter ist sowohl vor als auch nach Reiseantritt zulässig, wenn die Reise durch höhere Gewalt im Zielland erheblich gefährdet wird und dies im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war (§ 651 j BGB). Für den Nachweis dieser höheren Gewalt und einer erheblichen Gefährdung werden die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes herangezogen.

Wenn eine Reisewarnung für das Zielgebiet – auch eine Teilreisewarnung – vorliegt, können Urlauber also in der Regel kostenfrei von Ihrer Pauschalreise zurücktreten. Im vorliegenden Fall betrifft das überwiegend die genannten Nilkreuzfahrten – nicht aber die Hotelburgen am Roten Meer.

Nilkreuzfahrt stornieren?

Die Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes ermöglicht es Pauschalreisenden, ihre Nilkreuzfahrt gerade kurzfristig vor Reiseantritt ohne Stornogebühren zu stornieren.

Fast alle deutschen Reiseveranstalter bieten derzeit kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten von Nilkreuzfahrten an. Ebenso werden geplante Ausflüge aus den Hotelburgen am Roten Meer zu den Pyramiden nicht durchgeführt. Betroffen sind auch die kombinierten Reisen, bestehend aus einer Nilkreuzfahrt mit einem Badeaufenthalt am Roten Meer.

Der Urlauber muss sich allerdings selbst kümmern: Wenn eine Nilkreuzfahrt storniert oder umgebucht werden soll, dann ist Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen.

update 17.08.2013:

Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung für Ägypten erweitert. Jetzt heißt es: "Aufgrund der aktuellen Lage und der Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen wird von Reisen nach Ägypten derzeit abgeraten." Die aktuelle Reisewarung finden Sie mit dem Link oben.

Markus Lenk

Foto: Dagobert Wiedamann, www.kairo-netz.de

Datum: 14.08.2013


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