Verspätete Ankunft am Schiff
Wenn eine Flug-, Bahn- oder Straßenverspätung Ihre Ankunft am Schiff gefährdet, warten Sie nicht bis zum Ende des Check-in-Fensters. Kontaktieren Sie die Reederei über die in Ihren Reiseunterlagen angegebene Notfallnummer und erklären Sie, wann Sie voraussichtlich am Hafen eintreffen. Informieren Sie zugleich den Veranstalter oder das Reisebüro, falls es Teil Ihrer Buchung ist.
Sofort Informationen sichern
- Notieren Sie gebuchte Check-in- und Abfahrtszeit sowie Ihre tatsächliche Position und erwartete Ankunft.
- Halten Sie Buchungsnummer, Flug- oder Bahnstatus und erreichbare Telefonnummer bereit.
- Fragen Sie ausdrücklich, ob ein späterer Check-in möglich ist, ob das Schiff eine spätere Anlegestelle anläuft oder welche Alternative der Anbieter anbietet.
- Bewahren Sie Mitteilungen, Belege und Antworten auf und kontaktieren Sie bei getrennter Anreise auch den jeweiligen Verkehrsanbieter.
Buchung und Vertrag einordnen
Prüfen Sie, ob die Anreise Teil einer Pauschalreise war oder separat gebucht wurde. EU-Regeln legen bei einer Pauschalreise die Verantwortung beim Veranstalter für die enthaltenen Leistungen; eigenständige Flug- oder Bahnverträge haben andere Ansprechpartner. Auch Rechte bei einer Absage oder Verspätung der Schiffsreise hängen vom konkreten Dienst ab. Die EU-Seite zu Schiffsreisendenrechten weist darauf hin, dass bestimmte Erstattungs- und Umleitungsrechte für Kreuzfahrtpassagiere nicht gelten.
Gehen Sie nicht davon aus, dass das Schiff wartet, dass Sie an einem späteren Hafen zusteigen dürfen oder dass eine Erstattung automatisch erfolgt. Lassen Sie sich die verfügbare Option und die Grundlage aus Ihren Buchungsbedingungen erklären, bevor Sie zusätzliche Reiseleistungen auf eigene Kosten buchen, sofern es die Situation zulässt.
Nach der Reise
Wenn Sie wegen des verpassten Einschiffungstermins Kosten tragen oder eine Leistung ausfällt, ordnen Sie Belege nach Vertragspartner und Leistung. Fragen Sie den Veranstalter, Anbieter oder Versicherer schriftlich, welche Beschwerde- oder Erstattungswege gelten. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich ohne den Reisevertrag und die Ursache der Verspätung nicht pauschal bestimmen.