Kreuzfahrt abgesagt, geändert oder Route angepasst
Eine Absage vor der Reise, eine Änderung des Reiseprogramms und eine Verspätung während der Fahrt sind unterschiedliche Fälle. Ihre Möglichkeiten hängen unter anderem davon ab, was der Vertrag vorsieht, wer als Veranstalter oder Beförderer auftritt, ob Flug oder Hotel Teil eines Pauschalpakets sind und welche Rechtsordnung gilt. Sichern Sie daher zunächst die Mitteilung zur Änderung und Ihre Buchungsunterlagen.
Vertrag und Veranstalter feststellen
Prüfen Sie, ob Sie nur die Kreuzfahrt oder eine Kombination von Reiseleistungen unter einem Vertrag beziehungsweise als Pauschalreise gebucht haben. Bei einer EU-Pauschalreise ist der Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der enthaltenen Leistungen verantwortlich; bei separaten Buchungen können die Vertragspartner und Rechtsfolgen auseinanderfallen. Notieren Sie, welche Leistung geändert wurde, wann Sie informiert wurden und welche angebotenen Alternativen oder Erstattungen in der Mitteilung stehen.
Kreuzfahrt nicht mit Fähre gleichsetzen
EU-Rechte für Schiffsreisende haben einen eigenen Anwendungsbereich und Ausnahmen. Die EU-Übersicht nennt für Absagen und Verzögerungen Rechte von Fähr- und Kreuzfahrtpassagieren, weist aber zugleich ausdrücklich darauf hin, dass die Wahl zwischen Erstattung und Umleitung in den beschriebenen Fällen nicht für Passagiere auf einer Kreuzfahrt gilt. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob die betreffende Regel auf Ihren konkreten Dienst passt, statt eine allgemeine Fährregel auf eine Urlaubskreuzfahrt zu übertragen.
Nächste Schritte
- Lesen Sie Reisevertrag, Beförderungsbedingungen, Pauschalreisebestätigung und die Änderungsmitteilung.
- Fragen Sie den genannten Veranstalter oder Anbieter schriftlich, was geändert wurde, welche Alternativen bestehen und welche Fristen für eine Antwort gelten.
- Wenn Anreise oder Hotel separat gebucht wurden, kontaktieren Sie auch deren Anbieter und dokumentieren Sie Kosten und Antworten.
- Bei einer EU-Reise prüfen Sie zusätzlich die Informationen zu Pauschalreise- und Schiffsreisendenrechten für Ihre genaue Buchung; bei Streit können Verbraucherberatung oder die zuständige nationale Stelle weiterhelfen.
Ob Sie eine Umbuchung, Rückzahlung, Kündigung oder Entschädigung verlangen können, lässt sich ohne Vertrag, Route und Einordnung des konkreten Angebots nicht pauschal beantworten.