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Wissensportal · Lexikon und Grundlagen

Kreuzfahrtschiff, Ozeandampfer und Passagierschiff

Die drei Bezeichnungen sind keine sauber getrennten Schiffsklassen. Sie beantworten unterschiedliche Fragen: Wer wird befördert, auf welcher Art Fahrt und in welcher historischen oder betrieblichen Rolle?

Passagierschiff: die Personen an Bord

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Passagierschiff ein Schiff, das Menschen befördert. Für bestimmte IMO-Regeln gilt eine engere Definition: Als Passagierschiff zählt dort ein Schiff mit mehr als zwölf Passagieren. Das ist eine Regeldefinition, keine vollständige Beschreibung aller Bau- oder Betriebsformen.

Ozeandampfer: Verbindung über den Ozean

Ozeandampfer – häufig auch Ozeanliner genannt – ruft vor allem den regelmäßigen Verkehr zwischen weit auseinanderliegenden Häfen auf, historisch etwa über den Atlantik. Bei einem Liniendienst ist die verlässliche Verbindung mit wiederkehrenden Abfahrten zentral; die Reise dient nicht bloß dem Aufenthalt an Bord. Der Begriff ist historisch geprägt und setzt nicht zwingend eine Dampfmaschine voraus.

Kreuzfahrtschiff: die Reise als Urlaub

Beim Kreuzfahrtschiff steht die Rundreise oder Urlaubsreise mit Aufenthalten an verschiedenen Zielen im Mittelpunkt. Das Schiff ist zugleich Transportmittel und Teil des Reiseerlebnisses. Ein Linienschiff kann jedoch auch für Kreuzfahrten eingesetzt werden: Die Royal Museums Greenwich beschreibt die Empress of Britain beispielsweise als für den Liniendienst Southampton–Québec und als Winter-Kreuzfahrtschiff rund um die Welt konzipiert.

Bezeichnungen können sich überschneiden

Ein Schiff kann also Passagierschiff sein und je nach Fahrt als Liner oder Kreuzfahrtschiff beschrieben werden. Auch IMO-Regelwerke verwenden ihre eigenen Schiffstyp-Definitionen; laut IMO gibt es keine universell anwendbaren Definitionen sämtlicher Schiffstypen. Im konkreten Zusammenhang lohnt sich deshalb die Frage, ob von der Beförderungsaufgabe, einem regelmäßigen Verkehrsangebot, einem Urlaubskonzept oder einer bestimmten Rechtsdefinition die Rede ist.

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