ISPS-Sicherheitszonen im Kreuzfahrthafen: Passagierzugang und öffentlicher Raum
Ein Kreuzfahrthafen ist nicht überall ein frei zugänglicher öffentlicher Raum. Neben Promenaden und Aussichtspunkten gibt es Terminal-, Schiffs- und Arbeitsbereiche, in denen Zugang kontrolliert wird. Wo genau Grenzen verlaufen, legen die zuständigen Hafen- und Terminalbetreiber vor Ort fest.
Wozu dient der ISPS-Code?
Der International Ship and Port Facility Security Code ist Teil des internationalen SOLAS-Sicherheitsrahmens. Er verpflichtet beteiligte Staaten, Hafenbehörden und Schifffahrtsunternehmen zu Sicherheitsbewertungen, Zuständigkeiten und Maßnahmen für Schiffe und Hafenanlagen. Dazu gehört, unbefugten Zugang zu verhindern und auf unterschiedliche Sicherheitslagen reagieren zu können. Der Code ist kein einheitlicher Besucherplan für alle Häfen; die praktische Umsetzung wird durch lokale Sicherheitspläne bestimmt.
Öffentliche Promenade ist nicht der Kaibereich
Ein Uferweg kann für Besucher offen sein, während ein benachbarter Anleger oder ein Terminal nur mit Berechtigung zugänglich ist. In Hamburg überwacht die Wasserschutzpolizei die ISPS-Umsetzung an Hafenanlagen. Auch die Hamburg Port Authority weist darauf hin, dass Kreuzfahrtterminals betrieben und Liegeplätze zugeteilt werden. Dadurch kann eine Hafenkante gleichzeitig Teil des Stadtbildes und notwendiger Betriebs- oder Sicherheitsbereich sein.
Für einen Besuch zählt die konkrete Ortsregel
Ob Sie ein Schiff vom Wasser, von einer Promenade oder von einem ausgewiesenen Besucherbereich sehen können, hängt vom Hafen, der Anlage, dem aktuellen Betrieb und gegebenenfalls temporären Beschränkungen ab. Orientieren Sie sich an offiziellen Hinweisen des Hafens oder Terminals und an Absperrungen vor Ort. Eine allgemeine Darstellung des ISPS-Systems ersetzt keine aktuelle Besucherinformation für einen bestimmten Kai.