Zoll und Mitnahme von Waren auf einer Kreuzfahrt
Eine Kreuzfahrt führt oft durch mehrere Länder. Zollfragen können beim Einkauf im Hafen, bei der Mitnahme von Waren an Land und bei der Rückkehr entstehen. Regeln gelten nicht automatisch auf der gesamten Route einheitlich; sie hängen davon ab, welches Land Sie betreten und wohin die Waren anschließend gebracht werden.
Für jedes Reiseland die Regeln prüfen
Notieren Sie die Länder und Häfen Ihrer Route und prüfen Sie vor der Reise die dortigen Zollbestimmungen. Fragen Sie insbesondere nach Einfuhrbeschränkungen, zulässigen Mengen und Wertgrenzen, möglichen Anmeldepflichten sowie Waren, für die besondere Regeln gelten. Das Auswärtige Amt verweist für Zollbestimmungen anderer Länder auf die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise und bei weitergehenden Fragen auf die Botschaft oder Zollverwaltung des Ziellandes.
Rückkehr und Einkäufe einbeziehen
Prüfen Sie zusätzlich die Bestimmungen des Landes, in das Sie zurückkehren. Für eine Rückkehr nach Deutschland verweist das Auswärtige Amt auf die Informationen des deutschen Zolls. Beziehen Sie dabei auch Waren ein, die Sie unterwegs gekauft oder als Geschenk erhalten haben; eine Kaufentscheidung an Bord oder im Hafen beantwortet nicht von selbst die Frage, was bei der Einreise erlaubt oder anzumelden ist.
Konkrete Freimengen und Sonderregeln unterscheiden sich je nach Staat, Warenart und Reiseweg und können sich ändern. Verwenden Sie deshalb kurz vor der Abfahrt die aktuellen offiziellen Angaben für genau Ihre Route, statt pauschale Zahlen aus einem älteren Ratgeber zu übernehmen.