Medikamente auf einer Kreuzfahrt mitführen
Bei einer Kreuzfahrt können mehrere Länder und Zollgebiete betroffen sein. Ein Medikament, das zu Hause verschrieben wird, ist deshalb nicht automatisch in jedem Hafen oder Transitland zur Einfuhr zugelassen. Regeln können sich außerdem danach unterscheiden, welche Menge und Darreichungsform mitgeführt wird.
Regeln für jeden Reiseabschnitt prüfen
Prüfen Sie für jedes Land auf der Route und für Länder, deren Zoll Sie auf dem Reiseweg passieren, ob Ihr Medikament erlaubt oder beschränkt ist und welche Unterlagen erforderlich sind. Die CDC weist darauf hin, dass es keine einzelne vollständige Informationsquelle für alle internationalen Medikamentenregeln gibt. Das Auswärtige Amt verweist bei Zweifeln auf die Botschaft des betreffenden Landes; nur diese kann eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Vorrat und Unterlagen vorbereiten
Besprechen Sie den benötigten Reisevorrat rechtzeitig mit Ihrer behandelnden Praxis oder Apotheke. Führen Sie Medikamente in der beschrifteten Originalverpackung und halten Sie eine aktuelle Medikamentenliste bereit. Für Reisende aus Deutschland empfiehlt das Auswärtige Amt bei einer medizinisch notwendigen großen Menge oder bei Arzneimitteln, die als Betäubungsmittel gelten, ein aktuelles ärztliches Attest; bei Reisen ins fremdsprachige Ausland sollte es auf Englisch verfasst sein. Prüfen Sie zusätzlich die konkreten Vorgaben des Reiselandes, bevor Sie abreisen.