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Wissensportal · Lexikon und Grundlagen

Schiffseigentümer und eingetragener Eigentümer

Bei der Frage nach dem Schiffseigentümer ist zunächst zu klären, welche Art von Eigentum gemeint ist. Der eingetragene Eigentümer ist die Gesellschaft oder Person, die im jeweiligen Schiffsregister als Eigentümer geführt wird. Ein wirtschaftlicher Eigentümer kann sich auf die Beteiligung an dieser Gesellschaft oder auf eine übergeordnete Unternehmensebene beziehen. Diese Perspektiven können zusammenfallen, müssen es aber nicht.

Was ein Registereintrag zeigt

Die IMO beschreibt die Schiffsregistrierung als Verknüpfung eines Schiffs mit einem Staat. In ihren Identifikationsangaben unterscheidet sie außerdem zwischen einem Unternehmen und einem eingetragenen Eigentümer. Das ist nützlich, weil ein Schiff, sein Registereintrag und die dahinterliegende Unternehmensstruktur verschiedene Datensätze oder Rollen betreffen können.

Wirtschaftliche Kontrolle ist eine andere Frage

Ein Registername kann auf eine eigene Schiffsgesellschaft lauten. Wer diese Gesellschaft letztlich kontrolliert, ist eine zusätzliche Frage zur Unternehmensstruktur und lässt sich nicht allein aus der IMO-Schiffsnummer oder aus einem Markennamen ablesen. Auch die Flagge bezeichnet die maritime Staatszugehörigkeit des Schiffs, nicht automatisch das Land des Eigentümers.

So ordnen Sie Angaben ein

Für eine Recherche sollten Sie den exakten Schiffsnamen und die IMO-Schiffsnummer verwenden und anschließend prüfen, ob die Quelle als Eigentümer, eingetragenen Eigentümer, Betreiber oder Marke bezeichnet, was sie aufführt. Registerregeln unterscheiden sich je nach Staat; bei einer konkreten Rechts- oder Beteiligungsfrage sind die zuständigen Registerunterlagen und Gesellschaftsdokumente maßgeblich. Der Artikel beschreibt die Begriffe, nicht die rechtliche Eigentumslage eines bestimmten Schiffs.

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