Offenes und geschlossenes Schiffsregister
Ein Schiffsregister dokumentiert, unter welchem Staat ein Schiff registriert ist. Mit der Registrierung erhält das Schiff eine maritime Staatszugehörigkeit; der Flaggenstaat übernimmt dabei Aufgaben der administrativen, technischen und sozialen Kontrolle. Die Begriffe „offen“ und „geschlossen“ beschreiben vor allem, welche Voraussetzungen ein Staat für eine Registrierung setzt.
Geschlossenes Register
Einige Staaten lassen nur Schiffe zu, die bestimmte Verbindungen zum Land haben, etwa durch Eigentum oder Besatzung. Das wird häufig als geschlossenes Register bezeichnet. Welche Kriterien genau gelten und wie sie geprüft werden, entscheidet das jeweilige nationale Recht.
Offenes Register
Andere Staaten erlauben auch ausländisch gehaltenen oder kontrollierten Schiffen, ihre Flagge zu führen. Diese Register werden als offen bezeichnet. „Offen“ beschreibt also die Zulassungsregeln für den Bezug zwischen Schiff und Registerstaat; es sagt für sich genommen nichts über den Sicherheitsstandard eines konkreten Schiffs aus.
Was die Registerwahl nicht automatisch aussagt
Die Flagge zeigt den Staat der Registrierung, nicht zwingend das Land des Eigentümers, der Unternehmensgruppe oder der Marke. Auch Qualität und Durchsetzung lassen sich nicht allein aus dem Etikett „offen“ oder „geschlossen“ ableiten. Für ein konkretes Schiff müssen Flagge, Registereintrag und aktuelle Zuständigkeitsangaben gemeinsam betrachtet werden. Zulassungsbedingungen und ihre Anwendung können sich ändern.