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Wissensportal · Lexikon und Grundlagen

Fahrwasser, Fahrrinne und Revier

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Fahrwasser“ und „Fahrrinne“ oft vermischt. Für deutsche Binnenschifffahrtsstraßen unterscheidet die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung die Begriffe ausdrücklich: Das Fahrwasser ist der Teil der Wasserstraße, der nach den örtlichen Umständen vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird. Die Fahrrinne ist der Teil dieses Fahrwassers, für den bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind und deren Erhaltung angestrebt wird.

Fahrwasser: der genutzte Bereich

Das Fahrwasser beschreibt somit den für den durchgehenden Verkehr benutzten Teil der Wasserstraße. Es ist ein räumlicher Verkehrsbegriff. Seine Lage hängt von den örtlichen Verhältnissen ab und sollte nicht mit einer überall gleich breiten oder gleich tiefen Zone gleichgesetzt werden.

Fahrrinne: Bereich mit bestimmten Abmessungen

Die Fahrrinne liegt innerhalb des Fahrwassers. Für sie sind bestimmte Breiten und Tiefen vorgesehen; ihre Erhaltung wird im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt. Das bedeutet nicht, dass die gesamte Fahrrinne stets dieselbe aktuelle Tiefe aufweist oder dass eine bestimmte Schiffsgröße automatisch passieren darf. Örtliche Einschränkungen und aktuelle Meldungen bleiben entscheidend.

Was mit „Revier“ gemeint sein kann

„Revier“ wird häufig als geografischer Oberbegriff für ein Gebiet der Schifffahrt verwendet, etwa ein Hafen-, Küsten- oder Flussgebiet. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Zusammenhang; der Begriff ersetzt nicht die rechtliche Definition von Fahrwasser oder Fahrrinne. Außerdem gelten Begriffsregelungen nicht automatisch weltweit: Die hier erläuterte Unterscheidung bezieht sich auf die deutsche Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Wenn eine Karte, Meldung oder Reisebeschreibung ein „Revier“ nennt, hilft daher die Rückfrage, welcher konkrete Abschnitt gemeint ist. Für Verkehrsregeln sind die einschlägigen örtlichen Vorschriften und nautischen Informationen maßgeblich.

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