Arbeitsverträge, Einsatzzeiten und Rotation
Bei einer Arbeit an Bord sollten Sie Vertragslaufzeit, tatsächliche Zeit an Bord und anschließende Freizeit nicht als dasselbe behandeln. Ein Arbeitsvertrag kann für einen bestimmten Zeitraum gelten, während Einsatzpläne, Urlaub und Heimreise eigenen Regeln folgen. Die Maritime Labour Convention (MLC) behandelt diese Themen in verschiedenen Bereichen; sie wird von Staaten in nationales Recht und weitere Regelungen umgesetzt und ist keine weltweit identische Mustervereinbarung.
Vertrag, Vertragspartner und geltendes Regelwerk
Die MLC beschreibt ein Seearbeitsabkommen als klare, schriftliche und rechtlich durchsetzbare Vereinbarung. Prüfen Sie, wer darin als Arbeitgeber oder Vertragspartei genannt wird und welche Verantwortung der Reeder beziehungsweise Schiffseigner übernimmt. Das ist besonders wichtig, wenn eine Reederei, ein Schiffseigner, ein Vermittler und ein Unternehmen an Bord verschiedene Aufgaben haben. Auch ein anwendbarer Tarif- oder Kollektivvertrag kann Teil der Bedingungen sein; lassen Sie sich sagen, wo Sie ihn vollständig einsehen können.
Fragen Sie außerdem, welches Recht den Vertrag und die Arbeitsbedingungen regelt, welche Sprache für die verbindliche Fassung gilt und ob einzelne Bedingungen in einem Anhang oder Kollektivvertrag stehen. Die Flagge des Schiffes ist für die Umsetzung des MLC-Rahmens wichtig, sie ersetzt aber nicht das Lesen der konkreten Vertragsbedingungen.
Vertragslaufzeit und Rotation getrennt prüfen
Die Vertragsdauer sagt nicht automatisch, wie viele Monate Sie ohne Unterbrechung an Bord bleiben oder wann genau Sie nach Hause reisen. Die MLC schreibt keine allgemeine Höchstlänge für einen Arbeitsvertrag vor; Vertragsdauer und ununterbrochene Bordzeit sind unterschiedliche Fragen. Fragen Sie deshalb nach dem geplanten Einsatzzeitraum, möglichen Verlängerungen, Heimreise nach Vertragsende und dem Ansprechpartner, der die Rückreise organisiert. Ein festes Rotationsmodell für alle Kreuzfahrtreedereien oder Berufsgruppen lässt sich daraus nicht ableiten.
Arbeitszeit und Ruhezeit nachlesen
Für die Ruhezeit legt die MLC Rahmenwerte fest, die national umgesetzt werden: Je nach gewähltem System gilt entweder eine Höchstgrenze von 14 Arbeitsstunden in 24 Stunden und 72 Stunden in sieben Tagen oder eine Mindest-Ruhezeit von zehn Stunden in 24 Stunden und 77 Stunden in sieben Tagen. Ruhe kann grundsätzlich auf höchstens zwei Abschnitte verteilt werden; einer davon muss mindestens sechs Stunden dauern, und zwischen zwei Ruheabschnitten dürfen höchstens 14 Stunden liegen. Es gibt zulässige Ausnahmen, die in den einschlägigen nationalen Regeln und gegebenenfalls genehmigten oder registrierten Kollektivvereinbarungen festgelegt sein müssen.
Diese Werte beantworten nicht allein, wie ein konkreter Dienstplan aussieht. Prüfen Sie, wie Bereitschaft, Wache, Schichtwechsel, Übungen, Überstunden und die Erfassung der Arbeits- oder Ruhezeiten für Ihre Funktion geregelt sind. Pausen zählen nicht automatisch als Ruhezeit; die MLC unterscheidet Ruhe von kurzen Unterbrechungen.
Vergütung, Urlaub und Rückreise klären
Fragen Sie nach Grundvergütung, Zuschlägen, Abzügen, Auszahlungsturnus und möglichen variablen Bestandteilen. Die MLC begründet keinen einheitlichen weltweiten Lohn für jede Bordfunktion; Vergütung muss sich aus Vertrag und den anwendbaren Regeln ergeben. Auch bezahlter Jahresurlaub und Heimreise sind eigene Vertragspunkte. Lassen Sie sich erklären, wann ein Anspruch entsteht, welche Reise- und Unterkunftskosten übernommen werden und wer bei einer Planänderung zuständig ist.
- Wer ist Ihr rechtlicher Vertragspartner, und wer ist als Reeder oder Schiffseigner für den Bordvertrag verantwortlich?
- Welche Funktion, welches Schiff, welcher Zeitraum und welche Bedingungen für eine Verlängerung stehen im Vertrag?
- Wo sind Vergütung, Zuschläge, Abzüge, Urlaub, Kündigung und eine mögliche Rückreise geregelt?
- Welches Arbeits-/Ruhezeitmodell gilt für Ihre Funktion, wie werden Zeiten dokumentiert und welche genehmigten Ausnahmen bestehen?
- Welche nationale Behörde, Gewerkschaft oder Bordvertretung kann die Vertrags- und Regelungsfragen für die Flagge beziehungsweise den Einsatz prüfen?
Die aktuelle MLC-FAQ der Internationalen Arbeitsorganisation (Ausgabe 2026) erklärt Vertrags-, Ruhezeit-, Vergütungs- und Heimreiseregeln. Sie weist zugleich darauf hin, dass für verbindliche Antworten die Umsetzung im jeweils anwendbaren nationalen Recht entscheidend ist.