Kreuzfahrtveranstalter organisieren Reisen auf See und stellen die angebotenen Leistungen für ihre Kundinnen und Kunden zusammen. Sie können eigene Schiffe einsetzen, ein ganzes Schiff chartern oder Plätze auf einer Fahrt buchen. Der Veranstalter legt das Reiseangebot fest und verkauft es unter seiner Marke. Eigentum und täglicher Betrieb des Schiffs können bei anderen Unternehmen liegen.
Veranstalter und Schiffseigner
Ein Schiffseigner besitzt das Schiff. Ein Betreiber führt den laufenden Betrieb an Bord; dazu gehören die Organisation des Einsatzes und die Erbringung vereinbarter Leistungen. Ein Unternehmen kann sowohl Eigentümer als auch Betreiber sein, die Rollen sind aber nicht gleichbedeutend. Bei Flusskreuzfahrten und Hochseekreuzfahrten kommen unterschiedliche Unternehmenskonstellationen vor.
Charter und gebuchte Kapazitäten
Bei einem Charter wird die Nutzung eines Schiffs oder eines Teils seiner Kapazität vertraglich vereinbart. Ein Veranstalter kann ein Schiff für eine bestimmte Zeit oder eine einzelne Reise einsetzen. Alternativ bucht er Kabinen oder andere vereinbarte Kapazitäten auf einer Fahrt, die von einem weiteren Unternehmen betrieben wird. Ob Besatzung, Verpflegung, Ausflüge oder Anreise dazugehören, hängt vom jeweiligen Angebot ab.
Ein gechartertes Schiff kann seine Route oder Ausstattung im Lauf der Zeit ändern, während der Veranstalter eigene Reisen unter einer gleichbleibenden Marke anbietet. Umgekehrt kann ein Schiffseigner sein Schiff mehreren Veranstaltern zur Verfügung stellen. Für Reisende zeigen deshalb die konkreten Reiseunterlagen, wer die Reise verkauft, welche Leistungen enthalten sind und welches Unternehmen das Schiff betreibt.